Der kirchliche Ehenichtigkeitsprozess begegnet Zweifel und Misstrauen.
Dies sollte die Verfahrensordnung berücksichtigen, indem dem Ehebandverteidiger ein "Ehebandbestreiter" gegenübergestellt wird. Dies würde dem Prozess die wünschenswerte Transparenz geben, die Zweifeln und Misstrauen ihre Nahrung nähme.
Inhaltsverzeichnis
Die Prozessstruktur
- Das Ehenichtigkeitsverfahren als Parteienstreit
- Streitgegenstand und Streitparteien
Das Verteidigungsrecht
- Das Recht auf Waffengleichheit
- Prüfstein Arbeitsschutzrecht
Die Anwaltspflicht
- Anwaltspflicht im CIC
- Exceptis causis matrimonialisbus
- Anwaltspflicht im deutschen Prozessrecht
- Can. 1481 § 3 im Lichte des deutschen Prozessrechts
- Zur Praktischen Ausgestaltung
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