Es werden die kanonistischen und staatskirchenrechtlichen Fragen zum Thema Ständiger Diakon in der Militärseelsorge ausführlich behandelt. Der Frage „aktive Soldaten als Diakone?“ wird diskutiert.
Inhaltsverzeichnis
Der ständige Diakon in seiner kirchenamtlichen und rechtlichen Verwirklichung vom 2. Vatikanum bis in die Gegenwart
- Die Konzilsbeschlüsse und ihre Umsetzung in den deutschen Diözesen
- Der ständige Diakon im CIC 1983
- Partikularrechtliche Bestimmungen – Die Rahmenordnung für Ständige Diakone vom 3.2.1994
- Ausbildungsordnung und Direktorium für Ständige Diakone von 1998
Ständige Diakone in der Militärseelsorge anderer Nationen
- Ständige Diakone in den Militärseelsorgestatuten
- Ständige Diakone ohne Verankerung in den Statuten
Militärgeistliche in der Bundeswehr – gegenwärtige Rechtslage
- Die cappellani militium im kanonischen Recht
- Der Begriff „Militärgeistlicher“ in den kirchenrechtlichen und staatskirchenrechtlichen Bestimmungen
- Zu Begriff und Qualifikation des Militärgeistlichen in grundlegenden staatlichen Normen
- Die dienstrechtliche Stellung des Militärgeistlichen
- Ergebnis
Chancen für den Diakonat als Dienst-Amt in der deutschen katholischen Militärseelsorge
- Militärdiakone unter den gegebenen staatskirchenrechtlichen Voraussetzungen
- Zur Übertragbarkeit ausländischer Militärseelsorge auf Deutschland
- Ergänzung der bestehenden staatskirchenrechtlichen Bestimmungen
Exkurs: Aktive Soldaten als Diakone – Zur Vereinbarkeit von weltlichem Beruf und Diakonat
- Kirchenrechtliche Aspekte
- Staatskirchenrechtliche Aspekte
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Der AutorDr. Matthias Pulte ist ständiger Diakon des Erzbistums Köln, hauptamtlich Richter am dortigen Offizialat und nebenamtlich Subsidiar in einer Pfarrei
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