Der Widerspruch zwischen der Unauflöslichkeit der Ehe in der Doktrin und der Auflösung bestimmter Ehen in der Disziplin der Kirche ist das Thema dieser Untersuchung.
Ausgehend von einer kritischen Beleuchtung der gegenwärtigen Auflösungsbestimmungen wird aufgezeigt, dass die Kirche eine Ehe zwar nicht auflösen, dass sie aber aufgrund ihrer Rechtsvollmacht über die Ehe den Ehegatten eine zweite Eheschließung ermöglichen kann.
Inhaltsverzeichnis
Die Fragestellung
- Die Unauflöslichkeit der Ehe in Äußerungen lehramtlicher Dokumente
- Intention und Aufbau der Arbeit
Privilegium fidei: Die Auflösung der nichtsakramentalen Ehe
- Unterscheidung von sakramentaler und nichtsakramentaler Ehe
- Privilegium Paulinum
- Privilegium Petrinum
Die Auflösung der nichtvollzogenen Ehe
- Historische Entwicklung
- Eherechtliche Grundlegung
Die gegenwärtige Praxis der Eheauflösung im Lichte der Ehetheologie des 2. Vatikanischen Konzils
- Das Konsensprinzip als Grundprinzip des kirchlichen Eherechts
- Das Verständnis des Konsensinhalts im Wandel vom CIC/1917 zum CIC/1983
- Die Konsequenzen der konziliaren Neubesinnung für die Frage nach der Auflösbarkeit der Ehe
- Fazit
Überlegungen zur Notwendigkeit und Möglichkeit einer veränderten kirchlichen Ehedisziplin
- Die Veränderung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und ihre Folgen
- Wiederheirat mit kirchenamtlicher Zulassung – eine historische Vergewisserung
Exkurs: Unauflöslichkeitslehre und Ehescheidung in Theologie und Praxis der orthodoxen Kirche
- Verständnis und Begriff der Unauflöslichkeit in der orthodoxen Theologie
- Der konkrete Umgang mit Scheidung und Wiederheirat in der orthodoxen Kirche
Die Zulassung zu einer erneuten Eheschließung aufgrund der Rechtsvollmacht der Kirche – Entwicklung eines Modells
- Ehe als Rechtsverhältnis – Zur Diskussion um den Ehebegriff
- Die Entstehungsbedingungen der Ehe als Ausdruck der Rechtsvollmacht der Kirche
- Die Zulassung zu einer weiteren Eheschließung
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Der AutorDr. Markus Güttler ist Referent für Kirchenrecht in der Stabsabteilung Recht des Bischöflichen Generalvikariates in Hildesheim
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