In der kirchlichen Praxis muss häufig die Frage gestellt werden, ob jemand als Katholik zu gelten hat. So kann z.B. zum Amt eines Paten nur der zugelassen werden, der der katholischen Kirche angehört; auch unterliegen nur Katholiken dem Ehehindernis der Religionsverschiedenheit.
Als katholisch werden die Personen bezeichnet, die in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurden. Was aber die Taufe zur Taufe in oder außerhalb der katholischen Kirche macht, bestimmt weder der CIC noch der CCEO.
Die vorliegende Untersuchung widmet sich dieser Frage. Es werden die Dimensionen der Zugehörigkeit eines Getauften zur Kirche Jesu Christi und der Zugehörigkeit zu einer der verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften erörtert und deren innerer Konnex aufgezeigt. Darauf aufbauend werden die rechtlichen Kriterien für die wirksame Begründung der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche durch die Taufe und durch die Aufnahme erarbeitet und dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
Ekklesiologische und rechtssystematische Grundlegungen
- Die sakramental-rechtliche Eingliederung in die Kirche Jesu Christi
- Die Kirche Jesu Christi und ihre institutionelle Gestalt
- Der Rechtsstatus eines Christen und die Grundlagen für dessen Bestimmung
- Zusammenfassung: Die drei Ebenen der Kirchengliedschaft
Die korporative Zugehörigkeit zur katholischen Kirche und deren Anknüpfungstatbestände nach kodikarischem Recht
- Die cc. 11 CIC und 1490 CCEO als Ausgangspunkt der Klärung
- Die Begründung der korporativen Zugehörigkeit durch die „Taufe in der katholischen Kirche“
- Die Begründung der korporativen Zugehörigkeit zur katholischen Kirche durch die „Aufnahme in die katholische Kirche“
Zusammenfassung
Abkürzungsverzeichnis
Quellen- und Literaturverzeichnis
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Der AutorDr. Bertram Zotz ist Leiter der Gerichtskanzlei und Diözesanrichter des Bischöflichen Diözesangerichts Innsbruck sowie Notar der Kurie des Bischöflichen Ordinariats der Diözese Innsbruck
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