Die Zulassung zur Eucharistie evangelischer Christen ist in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Diese müssen aber vom zuständigen Diözesanbischof, damit sie von den Kommunionspender berücksichtigt werden können, definiert werden. Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Zusammenhang von kirchlicher und eucharistischer Gemeinschaft, um den dogmatischen Spielraum für die Eucharistiezulassung zu erfassen. Es wird die rechtliche Entwicklung in der Frage der communicatio in sacris behandelt und es werden die nach geltendem Recht bestehenden Möglichkeiten vorgestellt.
Inhaltsverzeichnis
Die sakramentale Einheit und die Heilssorge der Kirche als
Grundlage für die gesetzlichen Regelungen des can. 844
- Die sakramentale Einheit der katholischen Kirche
- Die communio cum Deo durch Jesus Christus im heiligen Geist als Grund der Communio-Einheit der Kirche
- Die Sakramentalität der Kirche als „Heilsorgan des Heiligen Geistes
Die gestufte Zugehörigkeit zur Communio der Kirche
- Die dynamisch gestufte Communio der Kirche als Volk Gottes
- Die volle Eingliederung in die communio plena
- Die communio non plena als wirkliche Communio
- Der Unterschied zwischen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften
- Das ordinierte Amt im Kirchenverständnis der Gliedkirchen der EKD
Die Zugehörigkeit zur communio plena und der Erwerb des Heils
- Die rechtliche Zugehörigkeit zur communio plena und ihre Heilsrelevanz
- Die eucharistische communiocatio in sacris als Teilhabe am Heil der communio plena
Die universalrechtliche Regelung der communicatio in sacris
Die Ökumenische Ausrichtung des CIC/1983
- Nichtkatholische Christen als Grundrechtsträger im CIC/1983
- Das Grundrecht aus Eucharistie und die volle christliche Initiation
Die gesetzliche Systematik des can. 844
- Die Grundregel nach § 1
- Die Ausnahmen nach den §§ 2-4
- Die Normadressaten
- Die Verfahrensregeln in § 5
Die Stellung von ca. 844 im Sakramentenrecht des Codex
- Die einleitenden Canones des Liturgie- und Sakramentenrechts
- Die theologischen Leitcanones des Eucharistierechts
- Die allgemeinen Bedingungen der Zulassung zur Eucharistie
Der Sakramentenempfang von Katholiken bei Spendern anderer Konfessionen
- Der Sakramentenempfang von Katholiken bei Spendern anderer Kirchen
- Der Sakramentenempfang von Katholiken bei Spendern kirchlicher Gemeinschaften
Der Sakramentenempfang anderer Christen von katholischen Spendern
- Der Sakramentenempfang von Angehörigen anderer Kirchen bei katholischen Spendern nach can. 844 § 3
- Der Sakramentenempfang von Angehörigen anderer kirchlicher Gemeinschaften bei katholischen Spendern nach ca. 844 § 4
Systematisches Verständnis von ca. 844 § 4
- Die Begründung von ca. 844 § 4 im ius divinum
- Die Korrelation von Rahmen- und Fallbedingungen in ca. 844 $ 4
- Korrelation zwischen dem geistlichen Bedürfnis und der äußeren Notlage
- Mögliche andere Regelungen zur communicatio in sacris
Partikularrechtliche Umsetzung von ca. 844 § 4
Die Regelungskompetenzen in ca. 844 § 4
- Die Zuständigkeit zum Erlass allgemeiner Normen zu can. 844 § 4
- Mögliche Partikularnormen zu can. 844 § 4
Exemplarische partikularrechtliche Regelungen zu can. 844 § 4
- Die Bischofskonferenz von Indien (2000)
- Die Bischofskonferenzen von England, Wales, Schottland und Irland (1998)
- Die Bischofskonferenz von Kanada (1999)
- Diözese Calgary
- Die Bischofskonferenz von Südafrika (2000)
- Diözese Brisbane (1995)
- Diözese Rockhampton (1998)
- Diözese Maintland-Newcastle (2001)
Folgerungen für eine Partiklargesetzgebung in Deutschland
- Modell für eine deutsche Partikularnorm
- Erläuterungen
Dokumentenanhang
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Der AutorChristian Schmitt, Jurist, Dipl.-Theol., Lic. iur. can. Studierte Jurisprudenz in Augsburg und München, Katholische Theologie in Frankfurt am Main und Rom sowie Kanonisches Recht in Münster. Er ist seit 1998 Priester des Bistums Münster.
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