Die Nichtigerklärung der Ehe 
- Materielles Recht -
Klaus Lüdicke

Die Nichtigerklärung der Ehe - Materielles Recht -

Beiheft 62 zum Münsterischen Kommentar zum CODEX IURIS CANONICI, herausgegeben v. Klaus Lüdicke, 2. aktualisierte Auflage 2014, 275 Seiten, 42,00 EUR zzgl. Versandkosten
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ISBN 978-3-87497-286-4
Artikelnr. 999194
Die Nichtigerklärung der gescheiterten Ehe ist für Katholiken in der Regel der einzige Weg zu einer Wiederheirat nach dem Recht ihrer Kirche. Der Bedeutung dieses Instruments entsprechend sind die Gründe, die eine Ehe nicht gültig zustande kommen lassen, tiefgehend durchgearbeitet und immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung und Doktrin.


Nachdem er die Prozessordnung für das Verfahren zur Nichtigerklärung der Ehe in Band 42 dieser Reihe kommentiert hat, legt Klaus Lüdicke mit diesem Beiheft 62 das materielle Recht dar, gestützt auf die aktuelle Literatur und den Stand der kirchlichen Rechtsprechung, vor allem der Römischen Rota.

Inhaltsverzeichnis


Inhalt
Einführung: Wozu Nichtigerklärung der Ehe

  • Vorfragen (1): Die Funktion des kirchlichen Eherechts
  • Vorfragen (2): Das Eheverständnis des kanonischen Rechts
  • Vorfragen (3): Der Konsensgrundsatz
  • Vorfragen (4): Was macht eine Eheschließung ungültig?


Eheunfähigkeit


  • Unfähigkeit zur Eheschließung
  • Mangel an Geistesfähigkeit
  • Mangel an Erkenntnisfähigkeit
  • Mangel an innerer Freiheit

Unfähigkeit zur Eheführung

  • Unfähigkeit zur Eheführung aus psychischen Gründen
  • Unfähigkeit zur Eheführung aus psychischen Gründen (Impotenz)

Willensmängel

  • Willensmängel aufgrund abweichender Absichten
  • Ablehnung der Ehe (Totalsimulation)
  • Eingeschränkter Ehewille
    Vorbehalt gegen das Wesen der Ehe (Partialsimulation)
    Vorbehalt gegen die Geltung der Willenserklärung, Bedingung

      Willensmängel aufgrund von Unwissen oder Irrtum

      • Unwissen über die Ehe
      • Irrtum über die Ehe oder den Partner
        Irrtum über die Ehe
        Irrtum über den Partner
        Irrtum über die Person des Partners
        Irrtum über eine Eigenschaft des Partners

      Willensmängel aufgrund von Unfreiheit oder Täuschung

      • Mangelnde Freiheit zur Eheschließung
        Zwang
        Drohung und Furcht
      • Eheschließung aufgrund von Täuschung



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