APO-S I -Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen 
in der Sekundarstufe I - APO- S I<br> 
Kommentar für die Schulpraxis<br>

Die Neuauflage ist für Januar 2025 geplant
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Holtappels/ Wolfering
APO-S I -Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I - APO- S I
Kommentar für die Schulpraxis
Die Neuauflage ist für Januar 2025 geplant
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6. Auflage 2025 – ca. 472 Seiten, DIN A 5, Polylein – ca.34,00 EUR zzgl.Versandkosten Erscheinungstermin geplant: Januar 2025

ISBN Nummer:
978-3-8028-0629-2
Artikel Nummer:
311015
Preis: ca. 34,00 EUR
Preise inklusive Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten

Anzahl Exemplare:

Die APO-S I regelt die Ausbildung, Versetzung und die Abschlüsse in der Sekundarstufe I. Diese für Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gymnasien und Gesamtschulen wichtige Bestimmung wird detailliert und mit vielen Beispielen, Übersichten und Schaubildern erläutert. Die Verzahnung mit der VO-SF (Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung)ist eingearbeitet.


Die APO-S I vom 2.11.2012 ist am 1.8.2013 in Kraft getreten.Die Änderungen der Verordnung vom 26.03.2014 und 13.05.2015 und der Verwaltungsvorschriften vom 11.6.2013, 24.5.2014, 13.06.2014, vom 28.04.2015 und vom 07.05.2015 sind berücksichtigt.
Die Änderungen der Verordnungen vom 16.3.2016 und 21.3.2017 sind in einem Nachtrag eingearbeitet.

Inhaltsverzeichnis


Inhalt
Allgemeine Bestimmungen:

  • § 1 Aufnahme
  • § 2 Dauer der Ausbildung
  • § 3 Unterricht, individuelle Förderung
  • § 4 Unterrichtsorganisation
  • § 5 Unterricht und Prüfungen in der Muttersprache
  • § 6 Leistungsbewertung, Klassenarbeiten, Nachteilsausgleich
  • § 7 Zeugnisse, Lern- und Förderempfehlungen
  • § 8 Information und Beratung
  • § 9 Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung, Gemeinsamer Unterricht, Integrative Lerngruppen

Erprobungsstufe, Wechsel der Schulform oder des Bildungsgangs ab Klasse 7

  • § 10 Gliederung und Dauer der Erprobungsstufe
  • § 11 Wechsel der Schulform während der Erprobungsstufe
  • § 12 Abschluss der Erprobungsstufe
  • § 13 Wechsel der Schulform oder des Bildungsgangs ab Klasse 7

Bestimmungen für den Unterricht in den Schulformen

  • § 14 Hauptschule
  • § 15 Realschule
  • § 16 Realschule in der Aufbauform
  • § 17 Gymnasium
  • § 18 Gymnasium in der Aufbauform
  • § 19 Gesamtschule
  • § 20 Sekundarschule

Versetzungsbestimmungen

  • § 21 Allgemeine Versetzungsbestimmungen, Vorversetzung, Wiederholung, Rücktritt
  • § 22 Allgemeine Versetzungsanforderungen
  • § 23 Nachprüfung
  • § 24 Freiwillige Wiederholung der Klassen 9 und 10 zum Erwerb einer Berechtigung oder eines Abschlusses
  • § 25 Besondere Versetzungsbestimmungen für die Hauptschule
  • § 26 Besondere Versetzungsbestimmungen für die Realschule
  • § 27 Besondere Versetzungsbestimmungen für das Gymnasium
  • § 28 Besondere Versetzungsbestimmungen für die Gesamtschule
  • § 29 Besondere Versetzungsbestimmungen für die Sekundarschule

Abschlussverfahren

  • § 30 Allgemeine Bestimmungen
  • § 31 Gliederung und Zeit der Prüfungen, Abschlusskonferenz
  • § 32 Vornote, Prüfungsnote, Abschlussnote
  • § 33 Schriftliche Prüfung
  • § 34 Weiteres Verfahren
  • § 35 Fachprüfungsausschüsse
  • § 36 Mündliche Prüfung
  • § 37 Erwerb des Abschlusses und der Berechtigung
  • § 38 Erkrankung, Versäumnis, Täuschungsversuch
  • § 39 Wiederholung der Klasse 10

Schulabschlüsse und Berechtigungen

  • § 40 Hauptschulabschluss
  • § 41 Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • § 42 Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
  • § 43 Berechtigung zum Besuch der gymnasialen -Oberstufe
  • § 44 Nachprüfung zum Erwerb von Abschlüssen und Berechtigungen

Schlussbestimmungen

  • § 45 Besondere Bestimmungen für NRW-Sportschulen
  • § 46 Besondere Bestimmungen für die Laborschule Bielefeld des Landes Nordrhein-Westfalen und die Schule für Cirkuskinder in Nordrhein-Westfalen
  • § 47 Inkraftttreten, Außerkrafttreten




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Der Autor

Dr.jur. Hans-Josef Holtappels war Leiter der Ganztag-Realschule in Neuss. Janbernd Wolfering ist Rechtsanwalt am OLG Düsseldorf. Ein Arbeitsschwerpunkt ist das Verwaltungsrecht - insbesondere das Schulrecht.

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