Der sogenannte „Ausschluss der Nachkommenschaft“ ist einer der häufigsten verhandelten Klagegründe an kirchlichen Ehegerichten. Doch was genau macht die Ehe im Zusammenhang mit der Einstellung zu Kindern ungültig? Auch 30 Jahre nach Inkrafttreten des CIC/1983, dessen Normen für die Beantwortung dieser Frage in unterschiedlichste Richtungen interpretiert werden, gibt es in der kirchenrechtlichen Doktrin keine konsensfähigen Antworten.
Müssen Brautleute Kinder wollen, um kirchlich heiraten zu dürfen?
Ist entscheidend, ob sie bei der Kinderfrage die Wünsche des Partners achten?
Welche Rolle spielt das Konzept der Verantworteten Elternschaft, mit der das Lehramt die Eckdaten einer kirchlich gestatteten Familienplanung festlegt?
Die vorliegende Arbeit analysiert die Gesetzestexte und den gesetzgeberischen Willen, befragt vor diesem Hintergrund bisher formulierte Positionen auf ihre Stimmigkeit und stellt ein für die Gerichtspraxis handhabbares Konzept vor.
Inhaltsverzeichnis
Einführung in die Thematik
- Ehe und Elternschaft in gesellschaftlicher
und kirchenamtlicher Perspektive
- Ehe und Elternschaft in der geltenden kirchlichen Gesetzgebung
Einführung in die Untersuchung
- Fragestellung und Ziel
- Aufbau und Methodik
Grundlagen für die Entstehung des Interpretationsproblems
und seine Bearbeitung
- Rechtsgenetische Hintergründe des Interpretationsproblems
- Die Rechtslage des CIC/1917 und ihre Voraussetzungen
- Die Modifizierung der lehramtlichen Position zum Verhältnis
von Ehe und Elternschaft
Ehe und Elternschaft auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil
Grundelemente des Konzeptes der Verantworteten Elternschaft
Klärung der Methodenfrage
Zur Frage vollständigen Verzichts auf eigene Kinder
Der Verbindlichkeitsgrad der Lehre von der
verantworteten Elternschaft
Zusammenfassung
- Die Problematik der Rechtslage des CIC/1983
Interpretation der cc. 1055 § 1, 1057 § 2 und 1101 § 2
gemäß c. 17
- Grammatisch-logische und analoge Interpretation
Die Bedeutung des Begriffs elementum essentiale in c. 1101 § 2
Die Bedeutung der Formulierung sese mutuo tradunt et accipiunt
ad constituendum matrimonium in c. 1057 § 2
Die Bedeutung der Begriffe indole sua naturali und
ordinatum ad aus c. 1055 § 1
Zwischenfazit aus der grammatisch-logischen und
analogen Interpretation
Historische Interpretation
Die Arbeit der Kodexreformkommission
Das Anliegen der Kodexreform
Die Ehedefinition im Einleitungskanon
Die Neufassung des Konsensgeschehens
Die Neuformulierung des Simulationsgegenstandes
Zwischenfazit aus der historischen Interpretation
Zwischenergebnis
Klärungen auf der Grundlage der Interpretation gemäß c. 17
Elternschaft als „Wesenssektor“ der Ehe
Zuordnung des Wesenssektors Elternschaft
zum Konsensobjekt Ehe
Kriterien für die Formulierung von Wesenselementen
Bedeutung der lehramtlichen Grundlagen für die Interpretation der rechtlichen Normen
- Kriterien für die weitere Untersuchung der Auslegungsproblematik
Untersuchung und Diskussion des konservativen und
progressiven Auslegungskonzeptes
- Das konservative Auslegungskonzept
- Charakterisierung der konservativen Auslegung im Überblick
- Diskussion des konservativen Auslegungskonzeptes
Konkretion des Wesenselementes ordinatio ad prolem
durch ius ad actus (cc. 1061 und 1135)
Konkretion des Konsensobjektes durch ius in corpus
(cc. 1055, 1057 und 1101)
Begründungen für die traditionelle Konkretion
von Konsens- und Ausschlussobjekt
Konkretion des Konsensobjektes durch „Recht auf Prokreativität“
Kritische Würdigung der argumentativen Basis
für eine konservative Auslegung
Kritische Würdigung der konservativen Auslegung unter
formalen Gesichtspunkten
- Die konservative Auffassung von der Bedeutung der Elternschaft für die Gültigkeit der Ehe im Spiegel der Untersuchungskriterien
Das progressive Auslegungskonzept
- Charakterisierung der progressiven Auslegung im Überblick
- Diskussion des progressiven Auslegungskonzeptes
Hinordnung auf Elternschaft als unwesentliches Relikt
der kulturgeschichtlichen Entwicklung
Gleichberechtigte gemeinsame Entscheidung als einziges
aus dem Wesen der Ehe resultierendes Erfordernis
Verantwortete Elternschaft als Argument gegen die Relevanz
der Elternschaft für einen wirksamen Ehewillen
Das Erfordernis einer sachgerechten Zuordnung von Moral und Recht
Die Bedeutung des Unterschiedes zwischen Nicht-Können und Nicht-Wollen
Die Notwendigkeit der Formulierung lebensnaher Kategorien
für die Beurteilung des Ehewillens
- Die progressive Auffassung von der Bedeutung der Elternschaft
Zwischenfazit aus der Diskussion des konservativen und progressiven Konzeptes
- Defizite der konservativen und progressiven Auslegung
im Überblick
- Einordnung des Befundes in die Problematik der Konzilshermeneutik
- Konsequenzen für die Auslegung
Vorschlag eines integrativen Auslegungskonzeptes
- Das Konzept der Verantworteten Elternschaft – Recht
oder Moral?
- Grundsätzliche Kritik an einer Integration des Konzeptes
in den rechtlichen Bereich
- Argumente für eine Integration des Konzeptes
in den rechtlichen Bereich
Logische Argumente
Teleologisches Argument
Strukturelles Argument
- Das Konzept der Verantworteten Elternschaft – Recht und Moral!
Varianten einer Integration des Konzeptes der Verantworteten Elternschaft in die Beurteilung der Gültigkeit der Ehe
- Bisherige Ansätze
Die „ordinatio ad prolem“ als Fall einer Regel-Ausnahme-Norm
Prävalenz der Moral gegenüber dem Recht
- Erfordernis einer Gesetzesänderung?
Verantworteter Verzicht als „moralische“ Sterilität
(Erweiterung von c. 1084 § 3)?
Verantworteter Verzicht als Ausnahmefall von Partialsimulation (Ergänzung von c. 1101)?
Das Konzept der Verantworteten Elternschaft als Zentrum
eines integrativen Auslegungskonzeptes
- Komponenten des integrativen Auslegungskonzeptes
Wesenssektor „Elternschaft“ im Sinne von Wesenssektor
„Verantwortete Elternschaft“
Bedeutung des Wesenssektors „Verantwortete Elternschaft“
für den Konsens
Elemente des Wesenssektors „Verantwortete Elternschaft“
- Problematik der Anwendbarkeit des integrativen Konzeptes
Elemente einer verantworteten Entscheidung gegen Kinder
- Erweis der Anwendbarkeit des Konzeptes
Empirisch belegte Motivationslagen gegen Kinder
Rechtliche Bewertung exemplarischer Willenskonstellationen
anhand des integrativen Auslegungskonzeptes
Ergebnis
- Vorzüge des integrativen Konzeptes
Terminologische Fortschritte
Berücksichtigung der personalen und institutionellen Seite
des Eheverständnisses
Berücksichtigung der subjektiven und objektiven Zielrichtung des Ehekonsens
Angemessene Zuordnung von Lehramt („Moral“) und
Gesetzgebung („Recht“)
Einordnung in das aggiornamento kirchlicher Ehelehre und kirchlichen Eherechts
Eignung für die Untersuchung der Willenshaltung
in Annullierungsverfahren und Traugespräch
Die Anwendbarkeit des Konzeptes auf Ehen
mit (oder von) Nichtkatholiken
Lösung umstrittener Einzelfragen
Fazit und Ausblick
Verzeichnisse und Visualisierungen
- Literatur
- Hilfsmittel
- Sekundärliteratur
Übersichtstabelle zur Textgeschichte der cc. 1055 § 1, 1057 § 2
und 1101 § 2 im Kontext der Kodexrevision
Schemata zum Verhältnis von Ehewillen und Elternschaft
Register
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Der AutorCaroline Sachs, geb. 1976 in Leverkusen, studierte Katholische Theologie und Geschichte in Freiburg im Breisgau. Mit der vorliegenden Arbeit wurde sie dort
zur Dr. theol. promoviert. Nach Abschluss des 2. Staatsexamens arbeitet sie als Gymnasiallehrerin für Katholische Religion und Geschichte.
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