Das Kollegialitätsprinzip der Bischöfe im heutigen Kirchenrecht
Bartholomeus J. Putter
Das Kollegialitätsprinzip der Bischöfe im heutigen Kirchenrecht

Beiheft 69 zum Münsterischen Kommentar zum Codex Iuris Canonici, hrsg. von Klaus Lüdicke, 2014, 390 Seiten, 45,00 EUR zzgl. Versandkosten

ISBN Nummer:
978-3-87497-285-7
Artikel Nummer:
999208
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Die gesellschaftliche Situation, in der die katholische Kirche in Sonderheit in Europa lebt, fordert die lokalen Kirchen auf, gemeinsam aufzutreten. Vor allem sollte das natürlich in der Zusammenarbeit der Bischöfe verwirklicht werden; dazu gibt es verschiedene Instrumente. Das Ökumenische Konzil auf der universalen Ebene und das Partikularkonzil auf der lokalen Ebene wurden von der Geschichte genau umschrieben, aber die Bischofssynode und die Bischofskonferenz wurden vor allem seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil ausgestaltet und juridisch definiert. Welche Möglichkeiten nutzen sie aber, um die Kollegialität der Bischöfe zu fördern, und wie wird die Autonomie der einzelnen Bischöfe geschützt?

Und basiert die Kollegialität lediglich auf der Mitgliedschaft im Bischofskollegium oder spielt die Ordnungsstruktur des Kollegiums als Repräsentanz der "Ecclesiae" auch eine Rolle?

Welche Aufgaben haben in diesem Zusammenhang die in der Römischen Kurie tätigen Bischöfe?

Diese Arbeit untersucht die Verhältnisse zwischen diesen Instituten und stellt dazu die Entwicklung und die Diskussion bei der Vorbereitung der diesbezüglichen Canones im Codes Iurix Canonici dar, um so die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers sichtbar werden zu lassen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte und theologischer Status der Zusammenarbeit der Bischöfe

  • Die Zusammenarbeit in der Geschichte
    Zusammenarbeit der Bischöfe in der Geschichte
    Beginn der Bischofskonferenzen ab 1830
    Einrichtung der Bischofssynode
  • Theologischer Statuts der Zusammenarbeit der Bischöfe
    Die Bischöfliche Kollegialität, einige Sichtweisen
    Das Motu proprio Apostolos suos über die bischöfliche Kollegialität
  • Die Kirchenregion

Die Canones bezüglich des Bischofskollegiums

  • Beschreibung des Bischofskollegiums
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 336
  • Ausübung der Höchstgewalt
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 337
  • Rolle des Papstes im Konzil
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 338
  • Teilnehmer am Konzil
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung desc. 339
  • Unterbrechung ei Sedisvakanz
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 340
  • Rechtsverbindlichkeit des Canons
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 341

Die Canones bezüglich der Bischofssynode

  • Die Beschreibung der Bischofssynode
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 342
  • Die Autorität der Bischofssynode
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 343
  • Die Kompetenz des Papstes bezüglich der Bischofssynode
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 344
  • Die Formen der Bischofssynode
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 345
  • Mitgliedschaft in der Bischofssynode
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung desc. 346
  • Abschluss und Suspendierung der Bischofssynode
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 347
  • Synodensekretariat
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 348

Die Canones bezüglich der Partikulrkonzilen

  • Das Plenarkonzil
    Die Entwicklung des Caons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 439
  • Das Provinzialkonzil
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 440
  • Die Aufgabe der Bischofskonferenz hinsichtlich des Plenarkonzils
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 441
  • Die Autorität über das Provinzialkonzil
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 442
  • Die Teilnehmer des Partikularkonzils
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 443
  • Obligatorische Teilnahme am Partikularkonzil
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 444
  • Zweck und Kompetenzen des Partikularkonzils
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 445
  • Erlassen der Dekrete des Partikularkonzils
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 446
  • Andere vorgeschlagene Canones, letztendlich nicht aufgenommen in den Codex

Die Canones bezüglich der Bischofskonferenzen

  • Die Bischofskonferenz
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 447
  • Gebietsumfang der Bischofskonferenz
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 448
  • Errichtung der Bischofskonferenzen
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 449
  • Mitglieder der Bischofskonferenz
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 450
  • Statuten der Bischofskonferenz
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 451
  • Organisation der Bischofskonferenz
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 452
  • Vollversammlung der Bischofskonferenz
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 453
  • Stimmrecht in der Bischofskonferenz
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 454
  • Gesetzgebungsvollmacht der Bischofskonferenz
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 455
  • Übermittlung der Dokumente der Bischofskonferenz
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 456
  • Die Aufgaben des Ständigen Rates
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 457
  • Die Aufgaben des Generalsekretariats
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 458
  • Beziehungen zwischen den Bischofskonferenzen
    Die Entwicklung des Canons
    Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 459
  • Anderer vorgeschlagener Canon, nicht aufgenommen in den Codex

Das ökumenische Konzil und die Bischofssynode seit dem Codex

  • Das Ökumenische Konzil
    Das erste Vatikanische Ökumenische Konzil und die Kollegialität
    Lumen gentium über die Kollegialität
    Mitgliedschaft des Bischofskollegiums die „communio hierarchia“
    Die Einheit der Höchstgewalt der Kirche
  • Die Bischofssynode
    Die Bischofssynode als Ausdruck der Kollegialität
    Die Bischofssynode als Vertretung des Bischofskollegiums?
    Die Entscheidungsgewalt der Bischofssynode

Partikularkonzilien und Bischofskonferenzen seit dem Codex

  • Das Motu Proprio Apostolos suos
    Das Instrumentum laboris von 1988
    Neue Bestimmungen im Motu proprio Apostolos suos
    Neue Bestimmungen im Schreiben an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen vom 21. Juni 1999
    Das authentische Lehramt der Bischofskonferenz
    Die Ausübung des authentischen Lehramtes durch die Bischofskonferenzen vor dem Motu proprio Apostolos suos
    Das Motu proprio Apostolos suos bezüglich der Ausübung des authentischen Lehramtes durch die Bischofskonferenzen
    Die Ausübung des authentischen Lehramtes im Schreiben an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen vom 21. Juni 1999
  • Das Verhältnis zwischen dem Partikularkonzil und der Bischofskonferenz
    Die Teilnehmer
    Die Kompetenzen
    Der Status und die Zukunft der beiden Institutionen
    Einige kontinentale Zusammenschlüsse von Bischofskonferenzen
    Die wichtigsten Unterschiede und Parallelen zwischen diesen Organisationen
    Theologischer und juristischer Status der internationalen Zusammenschlüsse

Anwesenheit der Diözesanbischöfe in der Römischen Kurie

  • Ein kurzer Überblick über die Geschichte der Kurie
  • Die Kurie im Dienst des Papstes
  • Diözesanbischöfe als Mitglieder der Kongregationen und die
    Kollegialität
  • Schlussfolgerung
  • Abkürzungsverzeichnis



Der Autor

Bartholomeuss Putter, Dr. iur. can., Bac. Theol., Priester der Diözese Haarlem-Amsterdam, studierte Kanonisches Recht in Münster und in Rom an der Päpstlichen Lateranuniversität. Er ist Vize-Kanzler seiner Diözese, Diözesanrichter und Ehebandverteidiger beim Bischöflichen Offizialat,Richter beim interdiözesanen Strafgericht der Niederländischen Kirchenprovinzund in der Priesterausbildung als Dozent für Kanonisches Recht tätig.

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