Die rechtliche Position des Schulleiters ergibt sich aus der Aufgaben- und Zielbestimmung der Schule. Die vielfältigen Aspekte, aber auch die Ansprüche, die von verschiedenen Seiten an diese Institution gestellt werden (von Eltern, Schülern, Schulverwaltung und den gesellschaftlichen Gruppen) gilt es zu beachten.
Die Stellung des Schulleiters nur aus rechtlicher Sicht zu betrachten, beschreibt die Situation nur unzulänglich. Der Schulleiter steht an der Nahtstelle zwischen Bürokratie und Pädagogik; er hat dafür zu sorgen, dass Rechts- und Verwaltungsvorschriften in konkrete
(Unterrichts-)Arbeit vor Ort, also in der Schule, umgesetzt wird. Über das erforderliche pädagogische, verwaltungs- und schulrechtliche Sachwissen muss der Schulleiter verfügen, obwohl für seine Aus- oder Fortbildung bisher wenig getan wird. Wenn Schulleitung von den Aufgaben her fundiert bestimmt werden soll, müssen Maßnahmen für die Weiterbildung von Lehrern, die an Schulleitungsaufgaben interessiert sind, entwickelt und angeboten werden.
Inhaltsverzeichnis
Die Beurteilung der Tätigkeit des Schulleiters
- Spezialliteratur
- Idealtypische Vorschläge für die Tätigkeit des Schulleiters
- Selbstbeurteilung der Tätigkeiten durch Schulleiter in NRW
Erwartungen und Ansprüche an die Schule
- Die Ansprüche des Individuums
- Der staatliche Auftrag – Anspruch der Gesellschaft
Die Funktion des Schulleiters
- Die formale Stellung des Schulleiters
- Die informale Stellung des Schulleiters
- Anspruch und Wirklichkeit der Schulleitertätigkeit im Widerspruch
Die Gestaltungsmöglichkeiten des Schulleiters – Beispiele
Forderungen für die Aus- und Fortbildung von Schulleitern
- Bestandsaufnahme
- Vorschläge für Weiterbildungsmaßnahmen
Zusammenfassung
Anhang
- Anhang 1:Zur Methode des Fragebogens und der Stichprobe
- Anhang 2: Fortbildung für Leiterinnen und Leiter von Schulen und Studienseminaren, deren ständige Vertreter sowie für sonstige mit Aufgaben der Leitung und Verwaltung Beauftragte (Schulleitungsseminar) RdErl. d. Kultusministers vom 28.2.1986
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Der AutorRealschulrektor i. R.
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